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Substitutionspflicht bei Desinfektionsmitteln
Auch Substitutionsgebot oder Ersatzstoffprüfung genannt. Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung.
Betriebe müssen prüfen, ob sich ein Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren ersetzen lässt. Das gilt auch für Desinfektionsmittel. Diese Seite erklärt die Pflicht, das Vorgehen und die Rolle von VIROSAN.
Was die Verordnung verlangt
Prüfen
Zur Gefährdungsbeurteilung gehört die Prüfung, ob eine Substitution möglich ist. Das steht in § 6 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Ersetzen
Der Arbeitgeber hat vorrangig eine Substitution durchzuführen. Er ersetzt Gefahrstoffe oder Verfahren durch solche, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind. Das steht in § 7 Absatz 3 GefStoffV.
Dokumentieren
Das Ergebnis der Prüfung gehört in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Wer auf eine technisch mögliche Substitution verzichtet, muss das begründen, sofern Schutzmaßnahmen nach § 9 oder § 10 zu ergreifen sind. Das steht in § 6 Absatz 8 GefStoffV.
Substitution steht an erster Stelle
Substitution
Gefahrstoff oder Verfahren ersetzen. Diese Maßnahme hat Vorrang vor allen anderen.
Technische Maßnahmen
Verfahren und Arbeitsmittel so gestalten, dass möglichst wenig freigesetzt wird. Dazu gehört zum Beispiel eine Lüftung an der Gefahrenquelle.
Organisatorische Maßnahmen
Abläufe, Zeiten und Zuständigkeiten so regeln, dass möglichst wenige Beschäftigte möglichst kurz betroffen sind.
Persönliche Schutzausrüstung
Handschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz. Sie kommen erst zum Einsatz, wenn die anderen Maßnahmen nicht ausreichen.
Was das für Desinfektionsmittel bedeutet
Viele Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe
Typische Einstufungen sind entzündbar, ätzend, sensibilisierend oder gewässergefährdend. Maßgeblich sind das Etikett und das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produkts.
Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte
Für Biozidprodukte verlangt die Gefahrstoffverordnung zusätzlich, die Verwendung auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Dazu gehören das Abwägen von Nutzen und Risiken und die Prüfung physikalischer, biologischer, chemischer und anderer Alternativen. Das steht in § 15a Absatz 2 GefStoffV.
Die Wirksamkeit bleibt Bedingung
Ein Ersatz muss für den Anwendungszweck nachweislich wirksam sein. Für den Gesundheitsdienst beschreibt die DGUV Information 207-206 die Reihenfolge der Fragen: Ist eine chemische Desinfektion an dieser Stelle nötig? Welches Verfahren setzt am wenigsten frei, zum Beispiel Wischen statt Sprühen? Welcher Wirkstoff bringt die geringere Gefährdung mit?
Substitutionsprüfung in fünf Schritten
Bestand aufnehmen
Welche Desinfektionsmittel sind im Einsatz? Wofür, wie oft und mit welchem Verfahren? Grundlage ist das Gefahrstoffverzeichnis.
Bedarf prüfen
Ist die Desinfektion an dieser Stelle nötig? In manchen Bereichen genügt eine Reinigung.
Alternativen ermitteln
Andere Wirkstoffe und andere Verfahren zusammentragen. Hinweise geben Technische Regeln und Branchenregeln.
Vergleichen
Gefährdung für Gesundheit, Brand- und Explosionsgefahr, Umwelt und Freisetzung gegenüberstellen. Dazu technische Eignung und Wirksamkeit prüfen. Das Spaltenmodell der TRGS 600 hilft beim Vergleich.
Entscheiden und dokumentieren
Ergebnis festhalten. Bei einem Verzicht die Gründe nennen. Die Prüfung bei neuen Produkten oder Verfahren wiederholen.
Woran ein Ersatz gemessen wird
Gefährdung
Die Lösung muss die Gefährdung am Arbeitsplatz insgesamt verringern. Verglichen werden gesundheitliche und physikalisch-chemische Gefährdungen. Für den Ersatzstoff müssen dazu ausreichend Daten vorliegen.
Technische Eignung
Der Ersatz muss die Aufgabe erfüllen. Geprüft werden Funktion, Verfahren, Materialverträglichkeit und Ergebnis.
Kosten
Wirtschaftliche Kriterien dürfen in die Entscheidung einfließen. Höhere Kosten allein führen nach der TRGS 600 nicht automatisch zur Ablehnung. Bei hoher Gefährdung hat die Verringerung der Gefährdung ein hohes Gewicht.
VIROSAN in der Substitutionsprüfung
VIROSAN ist ein Desinfektionsmittel auf Basis von hypochloriger Säure (HOCl). Ob es in Ihrem Betrieb ein geeigneter Ersatz ist, zeigt der Vergleich für Ihren Anwendungsfall.
- Wirkstoffvergleich: Die Gesamtübersicht stellt HOCl sieben Wirkstoffklassen gegenüber.
- Gebrauchsfertig: VIROSAN SMART und VIROSAN ACTIV werden nicht verdünnt.
- Linien für Flächen, Trinkwasser, Hände und als Desinfektionsreiniger.
- Unterlagen: Sicherheitsdatenblätter und Wirksamkeitsnachweise erhalten Sie auf Anfrage.
Angabe auf der Produktseite von Virosan Activ: „Virosan® Activ ist gemäß CLP-Einstufung kein Gefahrstoff und auch nicht brennbar.“
Erste Einschätzung zum Wechsel
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Häufige Fragen
Für wen gilt die Substitutionspflicht?
Für Arbeitgeber, deren Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben. Die Größe des Betriebs spielt keine Rolle.
Gibt es ein Substitutionsgesetz?
Nein. Die Pflicht steht in der Gefahrstoffverordnung. Die Technische Regel TRGS 600 beschreibt, wie die Prüfung abläuft.
Muss ich ersetzen, sobald es eine Alternative gibt?
Wenn die Alternative technisch geeignet ist und die Gefährdung insgesamt verringert, hat die Substitution Vorrang. Ein Verzicht muss begründet und dokumentiert werden.
Wann kann die Prüfung entfallen?
Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung kann auf die Substitutionsprüfung verzichtet werden. Das regelt die TRGS 600 in Abschnitt 1.
Wie oft muss geprüft werden?
Ein festes Intervall gibt es nicht. Die Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig überprüft. Anlass sind auch neue Produkte, neue Verfahren oder neue Erkenntnisse.
Gilt das auch für Privathaushalte?
Die Substitutionspflicht richtet sich an Arbeitgeber. Die Regeln zur ordnungsgemäßen Verwendung von Biozidprodukten gelten auch für private Haushalte. Das steht in § 15a Absatz 3 GefStoffV.
Wer hilft bei der Prüfung?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Wir liefern die Unterlagen zu VIROSAN und beraten zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen und Quellen
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Diese Seite gibt einen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Stand: Oktober 2026. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.



